Ethikkomitee

Ethische Fragestellungen spielen im klinischen Alltag eine immer größere Rolle. Dafür gibt es verschiedene Gründe:

  • Die technischen Möglichkeiten der modernen Medizin schreiten immer weiter voran.
  • Unsere Gesellschaft wird zunehmend älter.
  • Es gibt zunehmend plurale Wertevorstellungen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen.

Seit 2009 ist die Respektierung des Patientenwillens gesetzlich verankert.

Die klinische Ethikberatung stellt für ethische Konfliktsituationen ein Angebot, an Patientinnen und Patienten und deren Angehörige, sowie an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Klinikums dar. Dazu will sie Beratung, Orientierung und Information geben. Kompetent und zeitnah soll geholfen werden, anstehende oder schon getroffene Entscheidungen in den verschiedenen Bereichen wie Medizin, Pflege und Ökonomie ethisch zu reflektieren und aufzuarbeiten.

Unser Ethikkomitee

Um diesem Bereich der Krankenversorgung an unseren Kliniken mehr Gewicht zu verschaffen, wurde im Klinikum Fürstenfeldbruck im Jahr 2012 das „Klinische Ethik-Komitee“ (KEK) eingerichtet. Dieses interdisziplinär zusammengesetztes Team besteht aus 17 bis 20 Mitgliedern aus den Bereichen Medizin, Pflege, Sozialpädagogik, Seelsorge, Verwaltung und Rechtswissenschaften.

Entwicklung ethischer Leitlinien: Leitlinien sollen den ethischen Umgang mit wiederkehrenden klinischen Problemsituationen erleichtern. Sie geben Orientierung und können deshalb im Einzelfall Entscheidungen erleichtern. Schnittstellen mit juristischen, medizinischen, ökonomischen, religiösen Bereichen sind selbstverständlich.

Fort- und Weiterbildungen: Das Ethikkomitee organisiert Fortbildungen über ethische Themen, ggf. auch in Zusammenarbeit mit den thematisch betroffenen Fachabteilungen des Hauses.

Klinisch-ethische Beratung: Die Möglichkeiten der modernen Medizin werfen für alle an der Behandlung und Pflege Beteiligten zunehmend ethische Entscheidungskonflikte auf. Neben den Fragen der medizinischen Indikation und Therapie, die alleine vom behandelnden Arzt zu beantworten sind, rückt zunehmend die Frage in den Vordergrund, welche Maßnahmen für die betroffenen Patientinnen und Patienten vor dem Hintergrund ihrer individuellen Wertüberzeugungen am besten sind.

Häufig stellen sich hier Fragen bei der Therapiebegrenzung am Lebensende. Die klinische Ethikberatung stellt für diese schwierigen Situationen ein Angebot an Patientinnen und Patienten und deren Angehörige sowie an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Klinikums dar. Aufgabe der Ethikberatung ist es, in konkreten ethischen Konfliktfällen die Entscheidungsfindung zu unterstützen. Dies kann in Form von informellen Beratungsgesprächen oder in Form einer Ethischen Fallbesprechung erfolgen. Eine Ethische Fallbesprechung ist ein Konsil unter all den Personen, die mit der Behandlung eines Patienten befasst sind, wenn es bezüglich der weiteren Behandlung ethische Konflikte gibt. Die Fallbesprechung ist auf einen konkreten Fall bezogen, der auf einer der Stationen oder Abteilungen auftritt.

Grundsätzlich können alle Personen, die im Klinikum arbeiten oder hier behandelt werden, ein Gespräch anfordern.

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Pflegepersonal
  • Patientinnen und Patienten
  • Angehörige
  • Sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums

Die klinisch-ethische Beratung findet in der Regel als fallbezogene Teambesprechung auf der Station statt, an der möglichst alle in den konkreten Fall involvierten Personen teilnehmen sollten. Für die Beratung stehen die Mitglieder des „Teams der mobilen Ethikberatung“ zur Verfügung. Sie moderieren die Fallbesprechung vor Ort und helfen bei der Suche nach einer ethisch begründeten, für alle Beteiligten nachvollziehbaren Entscheidung.

Die endgültige Entscheidung über die Therapie und die damit verbundene Verantwortung verbleiben bei dem behandelnden Arzt. Alle an der Ethikberatung Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht.

2013 Leitlinien

Leitlinie zum Vorgehensweise bei Freiheitsentziehenden Maßnahmen.

2012 Leitlinien und Handlungsempfehlungen

Dokumente zur Patientenautonomie: Leitlinie zu den hausinternen Vorlagen zur Vorsorgevollmacht, zur Gesundheitsvollmacht, zum mutmaßlichen Patientenwillen, und Therapielimitierungen auf Intensivstation und auf Allgemeinstation.

Handlungsempfehlung zur terminalen Extubation bei medizinisch infauster Prognose.

Kontakt und Information

  • 08141/99-2705

  • ethikkomitee@klinikum-ffb.de

  • Bitte sprechen Sie Ihr Anliegen auf den Anrufbeantworter. Sie werden möglichst innerhalb von 24 Stunden zurückgerufen.