Information zum
tariflichen Entgelt
(Kommunalunternehmen)
Wir stehen für eine diskriminierungsfreie und transparente Vergütung. Die Bezahlung erfolgt unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter oder anderen persönlichen Merkmalen ausschließlich nach Vorgaben der tariflichen Regelungen.
Wir vergüten unsere Beschäftigten nach den Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienstes – Bereich Krankenhäuser/Betreuungseinrichtungen (VKA). Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der übertragenen Tätigkeit, der beruflichen Qualifikation sowie der berücksichtigungsfähigen einschlägigen Berufserfahrung.
Aktuelle Tarifinformationen
Die jeweils gültigen Tarifverträge und Entgelttabellen des TVöD-K+B/TV-Ärzte/VKA werden von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zum 01_01_2026
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Krankenhäuser – (BT-K) zum 01_01_2026
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen – (BT-B)
- Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) zum 01.01.2026
Weitere Vergütungselemente
Zusätzlich erhalten Beschäftigte – soweit tariflich vorgesehen – unter anderem:
- Schicht- und Wechselschichtzulagen
- Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Pflege-Zulage
- derzeit München-Zulage
- Jahressonderzahlung
- Betriebliche Altersversorgung
- mindestens 30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche)
- u.v.m.






















































