VHS-Vortrag: Gut informiert eine Patientenverfügung erstellen

Im Rahmen der gemeinsamen Vortragsreihe von Klinikum und Volkshochschule FFB referierte PD Dr. Florian Weis, Chefarzt der Abteilung für Anästhesie und Operative Intensivmedizin, Anfang Mai zum Thema „Medizin am Lebensende – Gut informiert eine Patientenverfügung erstellen“.

Rund 30 Zuhörerinnen und Zuhörer waren gekommen. Anhand konkreter Fallbeispiele schilderte Dr. Weis, warum eine Patientenverfügung oder Vollmacht für alle Beteiligten – den Patienten selbst, die Angehörigen sowie das klinische Personal – hilfereich und entlastend sein kann.

Er betonte, dass die vorhandenen Vorlagen, etwa vom Bayrischen Justizministerium, eine gute Grundlage für die eigene Willensbekundung sein können; noch wichtiger sei es jedoch, den eigenen Willen mit Vertrauenspersonen immer wieder zu besprechen und dokumentierte Verfügungen ggf. anzupassen, da sich die Sichtweise je nach Alter und Lebenssituation immer wieder ändere.

Weitere Informationen zum Thema gibt es in unseren Q&A.

Häufige Fragen zum Thema Patientenverfügung (Q&A)

Jeder Erwachsene sollte eine Patientenverfügung haben – unabhängig vom Alter. Besonders wichtig ist sie für chronisch Kranke, ältere Menschen und alle, die sicherstellen möchten, dass ihr Wille im medizinischen Ernstfall beachtet wird.

Man kann eine Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Notarkammer registrieren: www.vorsorgeregister.de

  • Patientenverfügung: Schriftliche Festlegung, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann.
  • Vorsorgevollmacht: Ermächtigt eine Vertrauensperson, medizinische (und ggf. auch rechtliche oder finanzielle) Entscheidungen zu treffen. Flexibler, da sie den mutmaßlichen Willen interpretieren kann.

Weil ein Formular nicht jede Situation abdeckt. Ein Bevollmächtigter kann bei unerwarteten Umständen reagieren. Beides zusammen gibt die größte Sicherheit.

Nein. In anderen Ländern gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen. Daher ist die Verfügung auf Deutschland beschränkt.

  • Vertrauenswürdige Vorlage nutzen
  • Persönliche Werte klären (z. B. Umgang mit Schmerzen, Pflegebedürftigkeit, Lebensqualität und ergänzend zum Formular als Freitext formulieren.
  • Mit Angehörigen und medizinischem Fachpersonal sprechen.
  • Die Verfügung regelmäßig aktualisieren.
  • Hausärzte (oft auf Anfrage)
  • Notare oder Rechtsanwälte
  • Beratungsstellen oder Organisationen
  • Online-Informationen und -Vorlagen, z. B. vom Bundesministerium: www.justiz.bayern.de/service/vorsorge

Ein geplanter Testzeitraum für eine Behandlung mit vorher festgelegten Zielen. Wird genutzt, um zu beurteilen, ob eine Maßnahme hilfreich ist. Falls nicht, kann sie abgebrochen werden – das schützt vor unnötigen Leiden.

Dann sind strukturierte Gespräche zwischen Angehörigen, behandelndem Team und ggf. dem Ethikkomitee wichtig. Ein klar formulierter Wille und eine bevollmächtigte Person sind dabei sehr hilfreich. In der Klink wird gemeinsam ein Paperi ausgefüllt xxxx

Gebrechlichkeit ist ein zentraler Prognosefaktor: Sie beeinflusst, wie gut jemand eine Erkrankung oder Behandlung übersteht – wichtiger als das Alter allein.

Eine Entscheidung, die sowohl medizinisches Wissen (z. B. Prognosen) als auch persönliche Einstellungen und Lebensziele berücksichtigt. Dazu gehört:

  • Verständnis für Diagnosen und Therapien
  • Auseinandersetzung mit ethischen Fragen
  • Reflexion über Lebensqualität und Leid

Ja, doch beide sollten aufeinander abgestimmt sein. Wer in der Verfügung lebenserhaltende Maßnahmen grundsätzlich ablehnt, sollte prüfen, ob diese im Falle einer Organspende nicht doch zeitweise notwendig wären. Am besten beides gemeinsam mit fachlicher Hilfe formulieren.

Die Verfügung ist jederzeit veränderbar. Es ist sinnvoll, sie regelmäßig zu überprüfen, bei geänderter Lebenssituation anzupassen und zu dokumentieren.

  • Mit Vertrauenspersonen offen sprechen
  • Ggf. mehrere Bevollmächtigte benennen,
  • Die eigene Haltung regelmäßig reflektieren – sie kann sich ändern
  • Dokumente gut zugänglich aufbewahren (z. B. in einer Notfalldose, Patientenverfügungsregister)